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Am 31. Jänner 1818 wurde Johann Georg Grasel mit zweien seiner Kumpane auf dem Glacis vor dem Wiener Schottentor durch den Strang hingerichtet. Das Verhörsprotokoll, das an der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs in die Fontes Iuris (bedeutende Rechtsquellen Österreichs) eingearbeitet wird, gibt einen fundierten Einblick in den spektakulärsten Strafprozess des frühen Biedermeier in Österreich.
Schon zu Lebzeiten war er als "Räuberhauptmann" bekannt und berüchtigt, und bald wurde er in vielen Liedern und Moritaten als eine Art "Robin Hood Niederösterreichs" oder als "ritterlicher Karl Moor" besungen. Was aber ist wahr, und was ist Legende an diesem romantischen Ruf, der ihm bis heute anhängt? Die Edition des Verhörsprotokolls, herausgegeben von Winfried Platzgummer, dem emeritierten Ordinarius für Strafrecht der Wiener Rechtsfakultät, bringt nun erstmals einen wissenschaftlich fundierten Einblick in Leben und Taten Grasels und in den aufwändigsten und spektakulärsten Strafprozess des vormärzlichen Österreich.
Wegen seines Umfangs, wegen seiner Dauer und nicht zuletzt wegen des großen Öffentlichkeitsinteresses stellt der Grasel-Prozess ein bedeutungsvolles Ereignis in der Geschichte der österreichischen Strafrechtpflege dar. Das Verfahren selbst war noch ganz von den Grundsätzen des Inquisitionsprozesses beherrscht. Der
Inquisit
hatte nur eingeschränkte (Verteidigungs)Rechte und stand einem Richter gegenüber, der zugleich als Ankläger fungierte.
Zwischen November 1815 und Oktober 1816 wurden vom Wiener Kriminalgericht in mühevollen Untersuchungen 224 Personen als "Mitverflochtene" Grasels ausgeforscht. Sie hatten mit ihm 202 - nachgewiesene - Straftaten (meist Diebstähle, zwei Totschläge) verübt, hatten ihm Unterschlupf oder "Zund" gewährt oder sich der Hehlerei schuldig gemacht. Allerdings handelte es sich bei "Grasel und seinen Diebsgenossen" nicht um eine straff durchorganisierte "Räuberbande", sondern um Einzelaktionen einer jeweils kleinen Zahl von Leuten, die vorwiegend dem ärmlichen Unterschichtmilieu der Abdecker (Wasenmeister, Schinder etc.) entstammten.
Schließlich wurden 66 Personen in Zusammenhang mit dem Fall angeklagt. In 141 Sitzungen stellte das Gericht 881 Fragen an den Angeklagten. Dass sich der Prozess über ein Jahr hinzog, lag zum Teil an der Vielzahl der zu klärenden Taten und zu überführenden Mitschuldigen, zum Teil aber auch an den vielen Anfragen, Erhebungsaufträgen und Rechtshilfeersuchen, auf deren Erledigung das Gericht oft lange warten musste. Nach dem Verhör durch das Wiener Kriminalgericht wurde Grasel, der einst aus der k.k. Armee desertiert war, dem General-Militärkommando übergeben, welches das Urteil zu sprechen hatte. Es erging am 28. Jänner, lautete auf Tod durch den Strang und wurde drei Tage darauf an dem 27-jährigen Grasel, "tatsächlich auch Haller, Eigner und Kohl, insgemein aber der große Hansjörg" genannt, vollstreckt.
Die erstmals nach modernen Grundsätzen und vollständig edierten 2272 Protokollseiten, die heute im Wiener Stadt- und Landesarchiv neben anderen Prozessdokumenten verwahrt werden, bieten nicht nur aus rechtshistorischer, sondern auch aus volkskundlicher, kultur- und sozialhistorischer Sicht ergiebiges Material. So lassen sich beispielsweise den Eigendarstellungen Grasels wertvolle Hinweise auf den zeitgenössischen Sprachgebrauch und auf die Lebensumstände der ärmsten Bevölkerungsschichten zu Beginn des österreichischen Biedermeier entnehmen.
Einer der letzten Sätze des Verhörsprotokolls, ein Eingeständnis Grasels niedergeschrieben in der dritten Person, lautet: "Hätte Er eine ordentliche gute Erziehung erhalten und wäre Er nicht in so üble Gesellschaft gerathen, so würde Er gewis auch ein anderer Mensch seyn und itzt nicht in gegenwärtiger trauriger Lage sich befinden." Und der Polizeioberst Mayer, der durch eine List Grasels Verhaftung eingeleitet hatte, soll gesagt haben: "Bei etwas besserer Education hätte aus dem Grasel, einem hochintelligenten Burschen, sogar ein Polizist werden können!"
Die Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs (KRGÖ)
Eine der Hauptaufgaben der KRGÖ ist die Herausgabe der
Fontes Iuris
, einer Unterreihe der
Fontes Rerum Austriacarum
. Unter der Leitung von Werner Ogris, emeritierter Professor für Deutsches Recht und Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte an der Universität Wien, werden bedeutende Rechtsquellen Österreichs und seiner Nachbarländer erschlossen. Derzeit befindet sich eine besonders bemerkenswerte und auch umfangreiche Edition in der Endbearbeitung:
Das Verhörsprotokoll des Inquisiten Johann Georg Grasel.
Kontakt:
em. o. Univ.-Prof. Dr. iur. DDr. h.c. Werner Ogris
Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs
Zentrum Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Strohgasse 45/II/4,1030 Wien
T +43 1 51581-2446
werner.ogris@oeaw.ac.at
www.rechtsgeschichte.at
Juli 2008
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Der kaiserliche Reichshofrat als europäisches Höchstgericht
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